Zuzahlungsanträge für Pflegeheimkosten

Zuzahlungsantrag

Frau Preininger berichtet….

Die Woche beginnt stressig, weil unsere Zielgruppe überhaupt nicht richtig informiert wurde, wie der Zuzahlungsantrag für die Übernahme der Kosten für die Pflegeheimunterbringung zu stellen ist. Wir klappern gerade sämtliche Klienten in den unterschiedlichsten Pflegeheimen ab, um sie dabei zu unterstützen bzw. die Antragstellung für unsere Klienten zu übernehmen.
Es stellt sich nun heraus, dass auch die KESt, Zinsen, etc. von Sparbüchern, Fonds, Aktien, Mieteinnahmen, etc. auch als Einkommen seitens der Behörde zur Berechnung herangezogen werden.
Es stellt sich uns nunmehr die Frage, wie Menschen mit gesundheitlichen bzw. mobilen Einschränkungen jemals in der Lage sein werden, Anträge – welche meistens nur mehr online zu bearbeiten sind – zu stellen?
Wir sehen, dass die älteren Menschen mit dieser Situation tatsächlich überfordert sind.

Veröffentlicht am: 19. Feb. 2018

3 Kommentare zu “Zuzahlungsanträge für Pflegeheimkosten”

  1. Peppi M. sagt:

    Ja liebe Frau Preininger, Sie haben vollkommen recht! Ich tu mich auch schwer mit dem Internet, ich laß alles meiner Enkelin machen! Gruß aus Salzburg

  2. Sonja L. sagt:

    Es stimmt genau was Sie sagen! Ich habe es heute in der Zeitung gelesen, wegen dem Pflegeregress und dem Vermögen! Gruß aus Graz

  3. Peter Maier sagt:

    Aber Gott sei Dank gibt es den Pflegeregress nicht mehr! Und trotzdem gebe ich meine Tante nicht ins Pflegeheim, kann kommen was wolle!

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