Zuzahlung zur mobilen Hauskrankenpflege
Frau Preininger berichtet…
Vor längerer Zeit habe ich bei den Alltagsg’schichten erzählt, dass ich bei einer unserer Vorsprachen bei der Behörde von einer Mitarbeiterin dort aufmerksam gemacht wurde, dass es etwas neues für die Grazer geben würde, sie aber darüber noch nicht Auskunft geben dürfe (hier nachzulesen); nun wurde es öffentlich gemacht: Seit 1. Juli 2018 ist die mobile Hauskrankenpflege leistbarer. Das heißt, dass den zu betreuenden Personen ab sofort zumindest € 863,00 für Miete und Lebenserhaltungskosten verbleiben sollen.
Spannend ist, dass ich für eine Klientin bereits vor geraumer Zeit (2017!) bei dieser Behörde vorgesprochen habe und damals schon einen Antrag auf Zuzahlung zu der mobilen Hauskrankenpflege gestellt habe. Mir wurde zwar mitgeteilt, dass es wahrscheinlich nichts bringen würde und nur ein paar Cent herauskommen würden – ich solle das doch lassen, es zahle sich sowieso nicht aus. Dennoch habe ich den Antrag gestellt.
Vor ein paar Tagen kam der Bescheid von der Behörde und siehe da: meine Klientin bekommt insgesamt ganz schön viel Unterstützung von dieser Behörde zuerkannt, nämlich rückwirkend bis zum Monat meiner Antragstellung! Und mir wollte man damals weismachen, dass der Antrag sinnlos wäre!
Zusammengefasst heißt das also, dass man bereits im Jahr 2017 (!) einen Antrag für die finanzielle Unterstützung zur mobilen Hauskrankenpflege in Graz stellen konnte. Aber niemand wusste das! Und wie man sieht, wurde dieser Antrag auch seitens der Behörde – wenn auch erst jetzt – genehmigt! Wie hätte man das auch wissen können, wenn weder die Behörde noch die mobile Hauskrankenpflege bzw. die großen Trägerorganisationen die zu pflegenden Personen darüber informieren. Oft ist es eben gut, nicht alles zu glauben und selbst die Initiative zu ergreifen.
Interessant, das wußte ich nicht, dass man zur Hauskrankenpflege auch was dazubekommt!