Was tun, wenn das Pflegegeld nicht richtig bemessen ist?

Alltagsgschicht Pflegegeld falsch bemessen

Frau Preininger berichtet…

Eine langjährige Klientin kam vor kurzem zu uns ins Büro, diesmal mit einem konkreten Anliegen; die Dame kommt nämlich öfters zum Kaffeetrinken vorbei, worüber wir uns sehr freuen :-). Sie schilderte ihr Problem: Sie sehe schon sehr schlecht und brauche unbedingt unsere Hilfe. Außerdem wisse sie nicht, ob ihr nicht irgendeine finanzielle Unterstützung zustehen würde.

Natürlich waren wir schnell zur Stelle! Nachdem wir ihre Situation genau abgecheckt hatten, stellten wir fest: Unsere Klientin braucht überhaupt erst einmal ein Pflegegeld! Gesagt, getan. Selbstverständlich haben wir den Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegeldes bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt gestellt. Nun hieß es zuwarten und Tee trinken.

Nach acht Wochen ist unsere Klientin freudestrahlend ins Büro gekommen, mit dem Pflegegeldbescheid in der Hand! Nach Durchlesen dieses Bescheides – dieser beinhaltete die Pflegestufe 1 – erklärte ich unserer Klientin, dass die Pflegestufe 1 zu wenig sei; wir sollten unbedingt einen Einspruch bzw. Klage gegen diesen Bescheid beim zuständigen Sozialgericht machen!

Unsere Klientin, die mit diesen Dingen keine Erfahrung hatte, blickte uns ratlos an. Sie sagte, dass sie gar nicht wusste, dass man sich gegen einen solchen Bescheid auch wehren konnte. Klarerweise haben wir ihr auch hierbei unsere Hilfe angeboten. Wir haben ihr die Vorgehensweise erklärt und nachdem sie damit einverstanden war, gleich für sie eine schriftliche Klage beim zuständigen Sozialgericht eingebracht.

Und jetzt heißt es wieder warten. Bei ihrem letzten Besuch in unserem Büro und einer Tasse Kaffee hat die Dame  berichtet, dass sie bereits eine Untersuchung bei eine Orthopäden gehabt hatte und sie zusätzlich bald ein Augenarzt begutachten würde – sehr gut, denn genau hier liegen ja die gesundheitlichen Probleme unserer Klientin! Schauen wir mal, welche Pflegestufe für unsere Klientin tatsächlich notwendig ist!

Veröffentlicht am: 11. Mrz. 2019

5 Kommentare zu “Was tun, wenn das Pflegegeld nicht richtig bemessen ist?”

  1. maria.k. sagt:

    Ja liebes SeniorenNetz, mir ist es mit meiner Mutter auch so ergangen! Weiter so!!!

  2. Peter Maier sagt:

    Muss noch warten, habe für meine Tante vor kurzem einen Antrag auf Pflegegeld gestellt!

  3. F. Huber sagt:

    Hallo! Mich würde es auch abschrecken, wenn ich „Klagen“ muss, um eine höhere Pflegestufe zu bekommen. Gott sei Dank kennt sich das SeniorenNetz so gut aus. Oder besser gesagt, Gott sei Dank gibt es das SeniorenNetz überhaupt. Euer Franz

  4. Erla Kling sagt:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Pflegedienst. Gut zu wissen, dass man Einspruch einlegen kann, wenn das Pflegegeld von der Kasse falsch bemessen wurde. Wir wollen für meine Oma einen ambulanten Pflegedienst organisieren und wollten daher wissen, wie der Prozess der Beantragung abläuft.

  5. Nils E. sagt:

    Danke sehr für diesen Beitrag über die falsche Bemessung des Pflegegeldes. Gut zu wissen, dass man nötigenfalls eine schriftliche Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen kann. Wir suchen für meine Oma nach einem ambulanten Pflegedienst, jedoch ist ihr von der Pflegekasse bemessenes Pflegegeld gerade auch zu niedrig.

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