Wenn es um Vorsorge geht, ist der erste Gedanke meist die Errichtung eines Testaments. Doch was passiert, wenn man aus anderen Gründen, wie z. B. nach einem Unfall oder mit einer Demenzerkrankung, selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist?
Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: Die Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie – noch in gesunden Tagen –, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind.
Aus Erfahrung wissen wir, dass Geschäftsunfähigkeit plötzlich in unser Leben treten kann und Vorsorge dann mit einem Schlag wichtig wird.
Seit 2007 gibt es in Österreich nun die Möglichkeit, mit einer Vorsorgevollmacht die Selbstbestimmung zu sichern. Sie bestimmen, wer Ihre Vertrauenspersonen sind, die dann im Fall des Falles in den von Ihnen gewünschten Bereichen für Sie Entscheidungen treffen und Geschäfte in Ihrem Namen führen dürfen. Und das Wichtigste: Sie bestimmen das alles rechtzeitig, bevor jemand anderer – vielleicht Fremder – für Sie entscheiden muss. Denn eine umfassende Vorsorgevollmacht ist ein gelungener Weg, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung zu vermeiden.
Eine Vorsorgevollmacht verlangt viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt: Von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilt, aber auch von jedem, der bevollmächtigt ist.
Lassen Sie sich vom SeniorenNetz umfassend über die Möglichkeiten und Vorteile einer Vorsorgevollmacht informieren!
Auch wenn Sie selbst die große Verantwortung für das Leben von Angehörigen im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung übernommen haben, steht Ihnen das SeniorenNetz mit Rat und Tat zur Seite.