Umzug ins Pflegeheim und der Weg zur Zuzahlung

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Frau Preininger berichtet…

Nächster Tag, nächster Fall. Eine Klientin schildert uns ihr Anliegen: Ihr Mann soll nach einem längeren Spitalsaufenthalt auf Anregen der dortigen Sozialarbeiterin in ein Pflegeheim kommen. Die Verzweiflung steht unserer Klientin ins Gesicht geschrieben. Wie soll sie das schaffen? Den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes hat zwar die Sozialarbeiterin vom Spital aus schon gestellt, aber den Antrag auf Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten muss die Ehefrau bzw. der Betroffene selbst stellen. Sie soll sich jetzt also um den Antrag kümmern und gleichzeitig den Einzug ihres Mannes ins Pflegeheim planen!

Unsere Klientin ist sofort zu uns ins Büro gekommen; sie wusste, dass sie nun Unterstützung benötigte. Wir sagten ihr, dass wir das natürlich erledigen würden; wegen der bereits bestehenden Vollmacht sei es uns möglich, im Namen des Ehegatten den Antrag auf Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen. So konnten wir unserer Klientin die Sorgen nehmen.

Gleich machten wir uns an die Arbeit. Wir haben den 14 Seiten langen Antrag für unseren Klienten ausgefüllt und danach persönlich bei der zuständigen Behörde vorgesprochen. Und was soll ich sagen: der Amtsschimmel wiehert! Nicht nur, dass wir über eine halbe Stunde warten mussten; nein, die Behörde verlangte auch noch lückenlos die Kontoauszüge für 1 Jahr rückwirkend sowie Nachweise über sämtliche Vermögensstände wie Sparbücher, Wertpapiere, Bausparvertrag, Lebensversicherung, etc.! Und das, obwohl der Pflegeregress gefallen ist! Wahrscheinlich kommt er demnächst wieder?

Somit haben wir zwar den Antrag auf Zuzahlung bei der Behörde abgegeben, mussten jedoch noch die geforderten Unterlagen nachbringen. Beim nächsten Besuch bei unserer Klientin haben wir mit ihr gemeinsam bei der Bank vorgesprochen. Wir bekamen eine Umsatzabfrage vom Konto des Mannes für ein gesamtes Jahr ausgehändigt. Endlich konnte es weitergehen! Zwei Tage später haben wir wieder bei der zuständigen Behörde vorgesprochen und die verlangte Kontoumsatzabfrage vorgelegt. Die Beamtin dort hat mich noch darauf hingewiesen, dass der Erlass des Bescheides über die Zuzahlung noch einige Zeit dauern wird, da ja noch die Richtigkeit der Angaben ausführlich geprüft werden müsse.

Schon seltsam: Da werden die notwendigen Voraussetzungen für die Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten erfüllt – also Pflegestufe 4 und ein sozialhilferechtlich anerkanntes Pflegebett –, diese Zuzahlung wird gewährt und TROTZDEM muss man sein gesamtes Vermögen offenlegen!

Veröffentlicht am: 4. Mrz. 2019

2 Kommentare zu “Umzug ins Pflegeheim und der Weg zur Zuzahlung”

  1. Peter Maier sagt:

    Das ist ja eine enorme Herausforderung! Ich glaube nicht, dass ich das für meine Tante bewerkstelligen könnte.

  2. Gertrude S. sagt:

    Ein sehr interessanter Beitrag. Ich pflege meinen Vater noch daheim, aber aufgrund seiner fortschreitenden Demenz wird das nicht mehr lange möglich sein. Danke für diesen Artikel. Alles Liebe, Gerti

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