Pflegegeld

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, um den Mehraufwand durch Pflegebedürftigkeit teilweise abzudecken. Am 1. Jänner 2012 ist die Zuständigkeit von den Bundesländern auf den Bund übertragen worden.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Die allgemeine Anspruchvoraussetzung ist ein ständiger behinderungsbedingter Pflegebedarf einer in Österreich (oder einem EU-Staat bzw. der Schweiz) ansässigen Person von durchschnittlich mehr als sechzig Stunden monatlich, der mindestens sechs Monate hindurch andauert. Das Pflegegeld ist grundsätzlich an kein Mindestalter der pflegebedürftigen Person gebunden.

Worauf kommt es bei der Pflegegeld-Einstufung an?

Das Pflegegeld ist in sieben Stufen gegliedert. Jede Stufe repräsentiert einen bestimmten Pflegebedarf. Das Einkommmen hat keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes. Je nach Stufe wird ein gesetzlich festgelegter Geldbetrag überwiesen.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Das Pflegegeld wird grundsätzlich direkt an die pflegebedürtige Person ausbezahlt. Bei Geschäftsunfähigkeit erfolgt die Zahlung an den gesetzlichen Vertreter. Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich ausbezahlt.

Welche Pflegestufen gibt es?

Stufe 1: mehr als 65 Stunden im Monat    € 175,00

Stufe 2: mehr als 95 Stunden im Monat   € 322,70

Stufe 3: mehr als 120 Stunden im Monat  € 502,80

Stufe 4: mehr als 160 Stunden im Monat  € 754,00

Stufe 5: mehr als 180 Stunden im Monat  € 1.024,20

Stufe 6: mehr als 180 Stunden im Monat und zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson  € 1.430,20

Stufe 7: mehr als 180 Stunden im Monat und keine zielgerechte Bewegung der vier Extremitäten € 1.879,50

Wie stellt man einen Pflegegeld-Antrag?

Ein Antrag auf Pflegegeld kann von Angehörigen, einem/einer gesetzlichen VertreterIn oder der betroffenen Person selbst gestellt werden.

Auch das SeniorenNetz unterstützt Sie bei Ihrem Pflegegeldantrag bzw. Pflegegelderhöhung!

Danach folgt eine Begutachtung, um den Pflegebedarf einzustufen. Wenn Sie pflegende/r Angehörige/r sind, können Sie bei der Einstufung des Pflegegeldes anwesend sein.

Selbstverständlich kann diese Aufgabe auch das SeniorenNetz übernehmen!

Stand: 01.01.2023

Veröffentlicht am: 31. Jan.. 2014

6 Kommentare zu “Pflegegeld”

  1. kurt sagt:

    Grüß Gott! Habe gar nicht gewußt daß es mehrere Pflegestufen gibt. Als Betroffener wird man von der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt bzw. vom zuständigen Arzt überhaupt nicht darüber informiert!

  2. Friderike sagt:

    Guten Abend, habe soeben meine Nichte gebeten hier im Internet reinzuschreiben. Habe schon versucht für meinen bettlägrigen Mann eine höhere Pflegestufe zu bekommen, jedoch ohne jeglichen Erfolg. Man mehrkt, dass in Österreich das Geld kanpp wird!

  3. Seniorin sagt:

    Warum kommt man, wenn man doch körperlich schon etwas lediert ist, so schwer zu einem Pflegegeld? Man merkt halt schon, daß das Geld an allen Ecken und Enden fehlt! Eine zwar körperlich ledierte Seniorin, doch geistig äußerst fite!

  4. Helmut sagt:

    Ich glaube das mit dem Pflegegeld bekommen wird immer schwerer, da das Geld in Österreich knapp ist, spart man eben beim Kranken ein….

  5. Ludwig sagt:

    Habe auch schon Pflegegeld für mich beantragt, ohne große Probleme dies bekommen!

  6. Klaus W. sagt:

    Ich finde es wirklich großartig, dass das Pflegegeld erhöht wird, trotzdem würde mich sehr interessieren nach welchen Kriterien die Pflegestufe tatsächlich zugesprochen wird. Ich kenne aus dem Bekanntenkreis verschiedenste Fälle, wo ich davon ausgehe, dass es doch auch mit dem Wohlwollen des jeweiligen Sachverständigen zusammenhängt welche Stufe einem zuerkannt wird….

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre Email-Adresse wird nicht veröffentlicht

Pflege