Patientenverfügung: Kurz-Info

Die Patientenverfügung ist bereits gut bekannt und etabliert. Um herauszufinden, ob eine Patientenverfügung auch für Sie eine gute Lösung ist, sind die folgenden Informationen relevant.

Was ist die Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung  bestimme ich, dass im Fall einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit, auf bestimmte medizinische Maßnahmen verzichtet werden soll. Die Patientenverfügung soll also dann gelten, wenn ich als Patient nicht mehr in der Lage bin, zu kommunizieren oder nicht mehr über die notwendigen geistigen Kräfte verfüge.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt 2 Arten der Patientenverfügung: 1.) die beachtliche und 2.) die verbindliche Patientenverfügung.

Die beachtliche Patientenverfügung bewirkt, dass der Arzt meine Wünsche „beachten“ muss. Er ist jedoch nicht daran gebunden.

Die verbindliche Patientenverfügung garantiert, dass sich Ärzte, das Pflegeteam und andere in die Behandlung eingebundene Personen verbindlich an meinen Willen halten.

Gibt es eine Voraussetzung?

Ja, ich muss bei Errichtung noch einsichtsfähig sein.

Was genau kann ich mit der Patientenverfügung bestimmen?

Ich kann zum Beispiel bestimmen, dass man mich nicht wiederbeleben darf, keine künstliche Ernährung erfolgen soll, keine Bluttransfusionen gegeben werden, keine persönlichkeitsverändernde Medikamente verabreicht werden dürfen, etc.

Wie wird eine Patientenverfügung errichtet?

Laut Patientenverfügungsgesetz von 2006 sind sowohl ein ärztliches als auch ein juristisches Beratungsgespräch vonnöten, welche von den beratenden Personen auf dem Formular auch vermerkt werden müssen. Alle abgelehnten Maßnahmen müssen mit einem Arzt genau besprochen werden. Die juristische Beratung kann durch einen Notar, Rechtsanwalt oder ein Mitglied der Patientenvertretung erfolgen. Auf Wunsch wird die Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister der Notariatskammer registriert – so kann von Krankenanstalten festgestellt werden, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. Der Inhalt kann allerdings nicht eingesehen werden; dafür muss das Originalformular vorgelegt werden.

Wie lange ist die Patientenverfügung gültig?

Wichtig: Die verbindliche Patientenverfügung verliert ihre verbindliche Gültigkeit nach 5 Jahren! Danach kann sie verlängert werden – allerdings erst nach Wiederholung des ärztlichen und juristischen Aufklärungsgesprächs.

TIPP: In einer Vorsorgevollmacht können Sie auch Ihre Patientenverfügung integrieren. Sie ist dann genauso verbindlich UND muss nicht erneuert werden. Das  SeniorenNetz informiert sie gerne näher über diese Möglichkeit.

Wie viel kostet eine Patientenverfügung?

Die Kosten setzen sich aus dem ärztlichen Aufklärungsgespräch sowie den Rechtsanwalts- bzw. Notarkosten zusammen. Diese Kosten fallen jeweils nach 5 Jahren wieder an, da die Patientenverfügung dann erneuert werden muss. Das  SeniorenNetz berät sie diesbezüglich gerne.

Veröffentlicht am: 17. Feb. 2014

11 Kommentare zu “Patientenverfügung: Kurz-Info”

  1. Alexandra sagt:

    Danke für die gute Info!

  2. Elisabeth sagt:

    Danke für die gute Information! Toll, dass es so eine interessante Informationsplattform gibt! schaue wieder mal rein! Gruß Sissi!

  3. Hannes sagt:

    Habe gar nicht gewußt, dass wir in Österreich diese Möglichkeit überhaupt haben! Werde mich mal näher damit befassen!

  4. Andrea sagt:

    Also das ist ja äußerst interessant! Warum wird man von den Medien darüber nicht informiert, dass es so was gibt?

  5. Anonym sagt:

    Freue mich, daß wir nun endlich eine Informationsplattform in Östrreich haben! Wurde auch langsam Zeit! Etliche Länder insbesondere die Nordischen sind uns um Jahrzehnte vorraus!

  6. Constantin sagt:

    Ich glaube, daß diese Verfügung nichts hilft, weil wenn ein Notfall eintritt, muß mich der Arzt ja doch behandeln! Aber man ist schon ein bißchen beruhigter, wenn man etwas abgesichert ist! Gruß Constantin

  7. Heinrich sagt:

    Interessante Sache, ich glaube aber daß bei einem Notfall sich der Arzt nicht daran halten wird.

  8. Beate sagt:

    Toller Beitrag, ob das dann auch so tatsächlich gehandhabt wird?

  9. Bettina sagt:

    Also ich gehe bei meinem nächsten freien Tag sofort eine Patientenverfügung für mich machen.

  10. Evi sagt:

    Das ist eine gute Sache, werde mich mal näher bei meinem Hausarzt erkundigen, ich wil nicht, dass man einmal bei mir herumschneidet!

  11. R.B. sagt:

    Danke für Ihre Unterstützung
    MfG
    R.B.

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