Neue Teilpension

Der Entwurf zur neuen Teilpension wurde vom Ministerrat am 9. Juni 2015 beschlossen.

Worum geht es bei diesem neuen Pensionstyp?

Er ermöglicht eine Reduktion der Arbeitszeit kurz vor dem Ruhestand, mit geringerem Gehaltsverlust und bei Wahrung der Ansprüche aus der Sozialversicherung.

Was erhofft sich die Regierung dadurch?

Ältere Arbeitnehmer sollen länger im Job gehalten werden – das führt zu mehr Lebenseinkommen für die Beschäftigten und zu mehr Einnahmen für den Staat. Die Pensionskassen werden entlastet, da der volle Pensionsantritt später erfolgt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Es müssen die Bedingungen für die Korridorpension erfüllt sein: (derzeit) 39 Versicherungsjahre und ein Alter von 62.

Obwohl die Teilpension geschlechtsneutral konzipiert ist, sind Frauen zunächst von der Teilpension ausgeschlossen, da ihr Antrittsalter bei 60 liegt. Dies ist im Übergangszeitraum der Fall – so lange, bis das Pensionsantrittsalter für Frauen betreffend die Korridorpension an jenes der Männer herangeführt wurde.

Wie funktioniert die Teilpension?

Die wöchentliche Arbeitszeit kann um 40-60 % reduziert werden. Der Arbeitnehmer bekommt vom AMS 50 % Lohnausgleich für die entfallende Arbeitszeit. Wenn jemand konkret um 50 % reduziert, erhält er gesamt 75 % seines bisherigen Lohns. Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin zu 100 % des ursprünglichen Lohns entrichtet. Diese Kosten werden dem Arbeitgeber zur Gänze ersetzt.

Was bringt das neue System den Unternehmen?

Der Arbeitgeber behält die meist teure Arbeitskraft zu günstigeren Bedingungen.

Wann soll die Teilpension in Kraft treten?

Voraussichtlich mit 1. Jänner 2016

Was sind die Kritikpunkte?

  • höheres Antrittsalter teuer erkauft (lt. Finanzministerium, Rechnungshof)
  • Frauen ausgeschlossen (lt. mehreren Ländern, Gewerkschaft)
  • „statistische Schönfärberei“, langfristig teurer für Steuerzahler, da Unternehmen 100 % statt 90% der Mehrkosten wie bei Altersteilzeit ersetzt bekommen (lt. NEOS)

Stand und Quellen:

18.06.2015

www.help.gv.at, derStandard.at [09.06.2015],

Kleine Zeitung [10.06.2015],

http://lesen.lexisnexis.at/news/einfuehrung-einer-neuen-teilpension-ab-2016-ministerialentwurf/pvp/aktuelles/2015/16/lnat_news_019323.html [18.06.2015]

Veröffentlicht am: 12. Jun. 2015

2 Kommentare zu “Neue Teilpension”

  1. Heidi_Linde sagt:

    Super zusammengefasst, danke! Das wär vielleicht was für meinen Mann, er ist noch recht fit und die Arbeit macht ihm Spaß…

  2. F. Huber sagt:

    Ich dachte die Altersteilzeit hat den Sinn die Älteren vom Arbeitsplatz weg zu bekommen, damit die Jüngere Arbeit haben und dadurch die Arbeitslosenzahlen sinken. LG, Franz

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