Bankgeschäfte regeln

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    Silvia B
    Administrator

    Liebes Seniorennetz! Ich habe kürzlich in der Zeitung gelesen, dass eine Frau den Bausparer für ihren behinderten Sohn trotz Vertretungsbefugnis nicht auflösen konnte. Die Bank sagte, sie müsse erst zum Sachwalter bestellt werden. Kann mir das auch passieren wenn ich für meine gebrechliche Mutter zb Fonds auflösen möchte oder muss? Grüße, Silvia

    #5762 Antworten
    SeniorenNetz
    Administrator

    Liebe Silvia! Wir hören immer wieder von solchen Fällen, wo die Vertretungsbefugnis an ihre Grenzen stößt. Die Bank hat in diesem Fall recht, Bausparer und auch Fonds etc sind keine Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, daher können Sie mit der Vertretungsbefugnis hier nichts bewirken. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Ihre Mutter rundum abzusichern und für sie auch alle finanzielle Dinge zu regeln – schon im Vorfeld und ohne Sachwalterschaft. Gerne informieren wir Sie persönlich über diese Möglichkeit. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Antwort auf: Bankgeschäfte regeln
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