Behindertentaxi: ganz schön kompliziert
Frau Preininger berichtet…
Die Ostern nähern sich und es gibt schon wieder etwas Neues bezüglich Amtsschimmel!
Ab 01.04.2018 gelten neue Richtlinien beim Behindertentaxi:
1) Das „Behindertentaxi“ hat einen neuen Namen: „Taxikostenzuschuss für mobilitätseingeschränkte Menschen“.
2) Zuerst muss man im SeniorInnenbüro einen Ausweis (Foto, Geburtsdatum, Adresse) beantragen. Mit diesem hat man erst den Anspruch auf die Gutscheine, die als monatlicher Taxikostenzuschuss gelten.
3) Die Gutscheine müssen im SeniorInnenbüro bestellt werden – per Fax oder E-Mail. Telefonische Bestellungen können leider nicht angenommen werden.
– Was ist, wenn jemand keinen Computer hat, oder damit nicht umgehen kann? Was ist, wenn jemand kein Fax hat? Was ist, wenn jemand an Parkinson leidet, oder Rheuma hat und momentan nicht in der Lage ist zu schreiben? Anrufen darf man nicht?
4) Die Gutscheine können im SeniorInnenbüro abgeholt werden, oder werden per Post zugestellt.
– Kann man nur hoffen, dass man noch mobil ist. Man beantragt ja die Taxifahrten, weil man nicht mehr so mobil ist …. Und bezüglich der Postzustellung kann man nur hoffen, dass der Briefträger diese auch an die richtigen Adresse zustellt!
Hier könnten wir wieder mit unseren Diensten aktiv werden!
Das ist der normale Wahnsinn was da abgeht
Wieso wird das uns angetan. Überall nur mehr Stolpersteine, je älter und kränker man wird. Echt traurig ?
Ich würde das auch benötigen! Kenn mich da aber nicht aus!
Wo man hinschaut überall nur Hindernisse, die uns Bürger in den Weg gelegt werden…….