Antrag auf Zuzahlung zu Pflegeheimkosten
Nächster Fall, nächster Tag: eine Klientin ist mit der Bitte an uns herangetreten, dass ihr Mann – nach einem längeren Spitalaufenthalt, seitens der dortigen Sozialarbeiterin, in ein Pflegeheim kommt; die Verzweiflung unserer Klientin stand ihr ins Gesicht geschrieben: wie soll sie das bewerkstelligen: den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes hat die Sozialarbeiterin vom Spital aus schon gestellt, den Antrag auf Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten muss die Ehegattin bzw. der Betroffene jedoch selbst stehen und ziemlich zeitgleich mit dem Einzug ins Pflegeheim! Unsere Klientin ist sofort zu uns ins Büro gekommen und konnten wir – aufgrund der bereits bestehenden Vollmacht – im Namen des Ehegatten den Antrag auf Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen; wir haben unserer Klientin die Sorgen genommen und ihr gesagt, dass wir das natürlich erledigen werden: gesagt – getan – wir haben den 14 Seiten langen Antrag für unseren Klienten ausgefüllt und haben sogleich persönlich bei der zuständigen Behörde vorgesprochen und was soll ich sagen: der Amtsschimmel wiehert!! Nicht dass wir über eine halbe Stunde warten mussten, nein die Behörde wollte auch noch lückenlos die Kontoauszüge für 1 Jahr rückwirkend und sämtliche Vermögensstände, wie Sparbücher, Wertpapiere, Bausparvertrag, Lebensversicherung, etc.; dies trotzdem, dass der Pflegeregress gefallen ist – wahrscheinlich kommt er demnächst wieder? Somit sind haben wir zwar den Antrag auf Zuzahlung bei der Behörde abgegeben, jedoch müssen wir noch Unterlagen nachbringen. Beim nächsten Besuch bei unserer Klientin haben wir mit ihr gemeinsam bei der Bank vorgesprochen und haben vom Konto des Mannes eine Umsatzabfrage für ein gesamtes Jahr ausgedruckt bekommen; nach zwei Tagen haben wir wieder bei der zuständigen Behörde vorgesprochen und die angeforderten Kontoumsatzabfrage vorgelegt – die Beamtin dort hat mich noch darauf hingewiesen, dass mit dem Erlass des Bescheides über die Zuzahlung noch einige Zeit dauern wird, da ja noch die Richtigkeit der Angaben ausführlich geprüft werden müssen; schon seltsam, da wird aufgrund des Pflegeregress – unter bestimmten Voraussetzungen – Pflegestufe 4 und ein Sozialhilferechtlich anerkanntes Pflegebett – die Zuzahlung gewährt und man muss trotzdem sein gesamtes Vermögen offenlegen!!!
Also mir raucht schon wieder der Kopf…….. wieso erfährt der Bürger nicht, was für Hürden für eine Pflegeheimunterbringung benötigt wird??? Wieso weiß das SeniorenNetz darüber so gut bescheid?
Ich glaub, es ist kein Vorteil, dass der Pflegeregress gefallen ist. Jetzt können die Behörden machen was sie wollen….