FAQ Vorsorgevollmacht

Jeder volljährige, geschäftsfähige Mensch kann durch eine Vollmacht vorsorglich festlegen, welche Person(en) seines Vertrauens welche Angelegenheiten auf welche Weise für ihn erledigen soll(en), falls er es selbst einmal nicht mehr kann. Der Ehepartner und die Kinder sind dazu nicht automatisch berechtigt. Eine umfassende Vorsorgevollmacht ersetzt in der Regel eine Erwachsenenvertretung.

Neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum der bevollmächtigten Person sollte die Vorsorgevollmacht auch möglichst detailliert beschreiben, für welche Aufgabenbereiche diese Person zuständig sein soll und welche individuellen Wünsche – z. B. bezüglich Pflege, medizinischer Versorgung, Übersiedlung in ein Altersheim etc. – sie dabei beachten soll.

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Händisch geschrieben und unterzeichnet; mit Computer geschrieben, eigenhändig unterzeichnet und von drei Zeugen unterschrieben; vor Gericht, einem Notar oder Rechtsanwalt erstellt.

Vollmachtgeber und bevollmächtigte Person sollten je eine Ausfertigung der Vollmacht aufbewahren. Außerdem ist es ratsam, sie von einem Notar oder Rechtsanwalt im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren zu lassen.

Ja, der betroffene Mensch kann die Vollmacht jederzeit widerrufen – auch nach dem Verlust der Geschäftsfähigkeit.

Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit der Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts hängt u. a. vom Umfang der Vollmacht ab; sie sind also individuell verschieden. Zu den Rechtsanwalts- oder Notarkosten kommt noch eine geringe Gebühr für die (freiwillige) Eintragung im ÖZVV.

Selbstbestimmungsrecht: Sie bestimmen selbst, wer welche Entscheidungen für Sie treffen darf.

Zeitersparnis: Die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters kann bis zu 6 Monate dauern.

Kostenersparnis: Sie sparen sich die jährlich anfallende Gerichtsgebühr.

Als Bevollmächtigte/r hat man eine große Verantwortung und sieht sich oft mit Herausforderungen konfrontiert.
Mangelnde Erfahrung z. B. mit diversen Anträgen, Ämtern sowie Pensions- und Gesundheitsinstitutionen verursacht Ratlosigkeit.
Das SeniorenNetz unterstützt Sie gerne bei Ihrer Tätigkeit.